Begleiteter und Beschützter Umgang

Eine Trennung bzw. Scheidung der Eltern ist für Kinder eine einschneidende Erfahrung. Dies gilt umso mehr, wenn es für die Eltern schwierig ist, eine einvernehmliche Regelung für den Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil zu finden.
Der Begleitete und Beschützte Umgang fördert und schützt das Kindeswohl bei konflikthaften Trennungen und dient der Wahrung des Rechts des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern. Die emotionale und soziale Beziehung zwischen dem Kind und umgangsberechtigten Personen soll erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden. Trennungskonflikte sollen verringert werden, damit die Belastungen des Kindes reduziert werden. Durch den Begleiteten Umgang können Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kindern und wichtigen Bezugspersonen im Sinne der gesunden Kindesentwicklung vermieden werden.
Der Begleitete Umgang (gem. § 18.3 SGB VIII) unterstützt Eltern dabei, sich der Bedürfnisse ihrer Kinder in der belastenden Trennungssituation bewusst zu werden und sensibilisiert sie für deren Belange. Ziel ist dabei das verantwortliche Miteinander im Interesse der Kinder. Unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation wird durch unsere kompetenten Fachkräfte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ermöglicht, so dass eine kindgerechte Regelung zum Umgang verbindlich vereinbart werden kann. Die Eltern werden ermutigt, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und den anderen Elternteil in seiner Elternrolle zu respektieren. Sie erhalten auch Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind.
Der Beschützte Umgang berücksichtigt zusätzlich verstärkt die Kinderschutzaspekte.
Ein Clearing im Begleiteten und Beschützten Umgang kann zusätzlich bei einer widersprüchlichen Ausgangssituation zum Einsatz kommen.
Zu unseren Angeboten des Begleiteten und Beschützten Umgangs gehören:
- Bereitstellung von kindgerechten Räumen (berlinweit) als neutrale und geschützte Orte für Beratungen und Umgangskontakte
- Eine ausführliche Vorbereitungsphase mit Kindern und Eltern
- Einbeziehung des Befindens, der Wünsche und Vorschläge des Kindes / der Kinder
- Durchführung von getrennten bzw. gemeinsamen Elterngesprächen, je nach Bereitschaft der Eltern
- Gemeinsame Erarbeitung einer nachhaltige Umgangsvereinbarung
- Begleitung von Umgangskontakten
- Förderung eines positiven Kontakterlebnisses für das Kind und die Eltern
Unser berufserfahrenes Team des Begleiteten und Beschützten Umgangs setzt sich aus qualifizierten Sozialpädagogen*innen, Pädagogen*innen und Psychologen*innen zusammen, die über zusätzliche Qualifikationen für diesen Bereich bzw. Ausbildungen wie z.B. systemische Familientherapeut*in, zertifizierte Kinderschutzfachkraft verfügen. Das Angebot beinhaltet bei Bedarf den Einsatz von zwei Fachkräften in Co-Arbeit.
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Supervision, kollegialer und fachlicher Beratung teil und nutzen interne Fortbildungsangebote sowie externe Weiterbildungsmöglichkeiten, um sich fortlaufend zu qualifizieren.
Die Leistungen des Begleiteten und Beschützten Umgangs können beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Trialog gGmbH ist Gründungsmitglied des Dachverbands Begleiteter Umgang