Eingliederungshilfe

Ziele und Zielgruppen

Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich an Eltern mit Kindern oder Jugendlichen und junge Volljährige, bei denen eine körperliche und / oder geistige Behinderung vorliegt oder die von einer wesentlichen körperlichen und / oder geistigen Behinderung bedroht sind.

Das Angebot der Eingliederungs­hilfe basiert auf den Paragraphen 113  SGB IX. Die Hilfe wird je nach Bedarf unter­schiedlichen Leistungs­typen zugeordnet (Sozialassistenz I–III).

Ziel der Eingliederungshilfe ist es,

  • eine drohende Behinderung zu verhüten (Prävention)

oder

  • eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu mindern oder zu beseitigen (Rehabilitation)

oder

  • einem behinderten Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen (Integration)

Hierzu gehört insbesondere,

  • dem behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern
  • ihm die Vermittlung einer angemessenen Schulbildung zu ermöglichen
  • ihm die Ausübung eines Berufs oder einer angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen
  • ihn so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen
  • ihm die Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung zu ermöglichen
Unsere Leistungen und Angebote

Die Eingliederungshilfe unterstützt den jungen Menschen mit (drohender) Behinderung dabei, sich best­möglich in alle Bereiche der Gesellschaft zu integrieren. Gemeinsam mit der betreuenden Fachkraft werden die psychischen, physischen und sozialen Fähig­keiten des Kindes, Jugendlichen und jungen Volljährigen heraus­gearbeitet und weiter gefördert. Auch die Ressourcen der Familie und des sozialen Umfeldes des jungen Menschen werden ermittelt und gestärkt.

Die Leistungen der Eingliederungs­hilfe sind vielfältig und orientieren sich am Bedarf des begleiteten Menschen. Sie umfassen

  • Vermittlung der Einsicht in die (drohende) Behinderung
  • Vermittlung eines bewussten Umganges mit der (drohenden) Behinderung
  • Wegetraining
  • Training von Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufen, …
  • Unterstützung beim Erlangen praktischer Fähigkeiten, z.B. die Haus­haltsführung
  • Unterstützung und Anleitung in den Bereichen Ernährung, Hygiene, Kleidung
  • Pflegerische Unterstützung, z.B. beim Umgang mit Beatmungs­geräten, Sonderernährung
  • Unterstützung bei der Nutzung technischer Hilfsmittel, wie z.B. Sprachcomputer, Blinden-PCs
  • Vernetzung im sozialen Umfeld
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung beim Aufbau oder Ausbau sozialer Kontakte
  • Aktivierung innerfamiliärer Ressourcen
  • Unterstützung bei der Inanspruch­nahme weiterer Hilfsangebote
Team

Im Bereich der Eingliederungs­hilfe arbeiten wir in einem multi­professionellen, erfahrenen Team aus Sozial­päda­gogen*innen und Heil­päda­gogen*innen. Sie verfügen über zusätzliche Qualifikationen und umfassende Erfahrungen und Kenntnisse im Kontext der Eingliederungshilfe.

Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regel­mäßig an Supervision, kollegialer und fachlicher Beratung teil und nutzen interne Fortbildungs­angebote sowie externe Weiter­bildungs­möglich­keiten, um sich fort­laufend zu qualifizieren.

Ansprechpartner*innen und Kontakt
Janice Bridger

Bereichsleitung Spandau
Janice Bridger
Posthausweg 5/7
13589 Berlin
Tel. 030-367 582 60
Fax 030-367 582 63
bridger@trialog-berlin.de

Kooperation und Förderung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche bzw. für junge Volljährige (sofern diese Jugendhilfe erhalten) können beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.