Eingliederungshilfe
Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich an Eltern mit Kindern oder Jugendlichen und junge Volljährige, bei denen eine körperliche und / oder geistige Behinderung vorliegt oder die von einer wesentlichen körperlichen und / oder geistigen Behinderung bedroht sind.
Das Angebot der Eingliederungshilfe basiert auf dem Paragraphen 113 SGB IX. Die Hilfe wird je nach Bedarf unterschiedlichen Leistungstypen zugeordnet (Sozialassistenz I–III).
Ziel der Eingliederungshilfe ist es,
- eine drohende Behinderung zu verhüten (Prävention)
oder
- eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu mindern oder zu beseitigen (Rehabilitation)
oder
- einem behinderten Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen (Integration)
Hierzu gehört insbesondere,
- dem behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern
- ihm die Vermittlung einer angemessenen Schulbildung zu ermöglichen
- ihm die Ausübung eines Berufs oder einer angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen
- ihn so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen
- ihm die Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung zu ermöglichen
Die Eingliederungshilfe unterstützt den jungen Menschen mit (drohender) Behinderung dabei, sich bestmöglich in alle Bereiche der Gesellschaft zu integrieren. Gemeinsam mit der betreuenden Fachkraft werden die psychischen, physischen und sozialen Fähigkeiten des Kindes, Jugendlichen und jungen Volljährigen herausgearbeitet und weiter gefördert. Auch die Ressourcen der Familie und des sozialen Umfeldes des jungen Menschen werden ermittelt und gestärkt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vielfältig und orientieren sich am Bedarf des begleiteten Menschen. Sie umfassen
- Vermittlung der Einsicht in die (drohende) Behinderung
- Vermittlung eines bewussten Umganges mit der (drohenden) Behinderung
- Wegetraining
- Training von Arztbesuchen, Behördengängen, Einkäufen, …
- Unterstützung beim Erlangen praktischer Fähigkeiten, z.B. die Haushaltsführung
- Unterstützung und Anleitung in den Bereichen Ernährung, Hygiene, Kleidung
- Pflegerische Unterstützung, z.B. beim Umgang mit Beatmungsgeräten, Sonderernährung
- Unterstützung bei der Nutzung technischer Hilfsmittel, wie z.B. Sprachcomputer, Blinden-PCs
- Vernetzung im sozialen Umfeld
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Unterstützung beim Aufbau oder Ausbau sozialer Kontakte
- Aktivierung innerfamiliärer Ressourcen
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Hilfsangebote
Im Bereich der Eingliederungshilfe arbeiten wir in einem multiprofessionellen, erfahrenen Team aus Sozialpädagogen*innen und Heilpädagogen*innen. Sie verfügen über zusätzliche Qualifikationen und umfassende Erfahrungen und Kenntnisse im Kontext der Eingliederungshilfe.
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Supervision, kollegialer und fachlicher Beratung teil und nutzen interne Fortbildungsangebote sowie externe Weiterbildungsmöglichkeiten, um sich fortlaufend zu qualifizieren.

Bereichsleitung Spandau
Janice Bridger
Posthausweg 5/7
13589 Berlin
Tel. 030-367 582 60
Fax 030-367 582 63
bridger@trialog-berlin.de
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche bzw. für junge Volljährige (sofern diese Jugendhilfe erhalten) können beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.