Aufsuchende Elternhilfe

trialog Aufsuchende Elternhilfe
Ziele und Zielgruppen

Die Aufsuchende Elternhilfe (gem. § 16 SGB VIII) unterstützt schwangere Frauen bzw. werdende Eltern ab dem vierten Monat der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Babys. Dieses Angebot ist nicht antrags­gebunden, freiwillig sowie kostenfrei für die Familien. Die Aufsuchende Elternhilfe kann entsprechend kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt werden.

Ziel der Aufsuchenden Elternhilfe ist es, vorrangig Erst­gebärende, die sich in einer schwierigen Lebens­situation befinden, zu stärken und sie bei der Vorbereitung auf ihre Mutter­rolle zu unter­stützen. Für das neugeborene Kind kann dadurch die bestmögliche Voraus­setzung für einen guten Start ins Leben geschaffen werden. Partner und wichtige Personen aus dem Umfeld der Mutter werden auf Wunsch in die Aufsuchende Elternhilfe einbezogen.

Die Hilfe orientiert sich mit seinem Angebot an den Bedürfnissen der werdenden Mutter bzw. Eltern und bietet ein breit­gefächertes Spektrum an Begleitung, Beratung und Unter­stützung zu allen Fragen und Heraus­forderungen rund um die Geburt.

Die Aufsuchende Elternhilfe ist als Frühe Hilfe im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz etabliert und stellt ein präventives Angebot in der Schnittstelle von Jugendschutz und Gesundheit dar.

Weitere konkrete Ziele der Aufsuchenden Elternhilfe sind:

  • Stabilisierung der Lebenssituation
  • Stärkung der Selbst­hilfe­potenziale der Mutter bzw. Eltern auch durch Erschließung der familiären, sozialen und sozial­räumlichen Ressourcen
  • Vermittlung von Kenntnissen über die kindlichen Entwicklungs­phasen und Verständnis für die Bedürfnisse des Kindes
  • Befähigung zur Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes
  • Förderung einer angemessenen Lebens­führung mit dem Kind
Unsere Leistungen und Angebote

Das Angebot der Aufsuchenden Elternhilfe orientiert sich an den konkreten Bedürfnissen und Wünschen der Schwangeren bzw. der werdenden Eltern und wird daher individuell geplant.

Das Leistungsangebot umfasst dabei vor allem folgende Bereiche:

  • Klärung aller Fragen rund um die Schwangerschaft
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Geburt
  • Enge Kooperation mit der Hebamme bzw. dem Entbindungs­pfleger
  • Vorbereitung des Zusammen­lebens mit dem Kind
  • Gesundheits­vorsorge für das Kind
  • Förderung des positiven Aufbaus der Mutter-Kind-Bindung
  • Stärkung der lebens­praktischen Fähigkeiten
  • Beratung zur finanziellen Situation
  • Begleitung bei Behörden­gängen und Antrag­stellungen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Vermittlung in weitere Angebote und unter­stützende Hilfe­formen nach konkreter Bedarfsklärung
  • Emotionale Unter­stützung und Stärkung
  • Förderung der Paarebene
Team

Unsere berufs­erfahrenen Teams setzen sich aus qualifizierten Sozial­pädagogen*innen, Päda­gogen*innen und Psycho­logen*innen zusammen, die über zusätzliche Qualifikationen und Ausbildungen wie z.B. systemische Familien­therapeut*in, zertifizierte Kinder­schutz­fachkraft, Familien­rat­koordinator*in oder FuN-Trainer*innen verfügen. Sie verfügen darüber hinaus über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den komplexen Themen­bereichen der Aufsuchenden Eltern­hilfe sowie in den Bereichen Geburt, Frühe Hilfen und früh­kindliche Entwicklung.

Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regel­mäßig an Supervision, kollegialer und fachlicher Beratung teil und nutzen interne Fortbildungs­angebote sowie externe Weiter­bildungsvmöglich­keiten, um sich fort­laufend zu qualifizieren.

Ansprechpartner*innen und Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gern ein erstes Kennenlernen.

Roya Kam-Trinks

Bereichsleitung Spandau
Roya Kam-Trinks
Posthausweg 5/7
13589 Berlin
Tel. 030-367 582 64
Fax 030-367 582 63
kam-trinks@trialog-berlin.de

Kooperation und Förderung

Die Aufsuchende Elternhilfe wird nach § 16 SGB Vlll finanziert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie begleitet.

Bezirksamt Spandau + Senatsverwaltung Bildung/Jugend/Familie