Aufsuchende Elternhilfe
Die Aufsuchende Elternhilfe (gem. § 16 SGB VIII) unterstützt schwangere Frauen bzw. werdende Eltern ab dem vierten Monat der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Babys. Dieses Angebot ist nicht antragsgebunden, freiwillig sowie kostenfrei für die Familien. Die Aufsuchende Elternhilfe kann entsprechend kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt werden.
Ziel der Aufsuchenden Elternhilfe ist es, vorrangig Erstgebärende, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, zu stärken und sie bei der Vorbereitung auf ihre Mutterrolle zu unterstützen. Für das neugeborene Kind kann dadurch die bestmögliche Voraussetzung für einen guten Start ins Leben geschaffen werden. Partner und wichtige Personen aus dem Umfeld der Mutter werden auf Wunsch in die Aufsuchende Elternhilfe einbezogen.
Die Hilfe orientiert sich mit seinem Angebot an den Bedürfnissen der werdenden Mutter bzw. Eltern und bietet ein breitgefächertes Spektrum an Begleitung, Beratung und Unterstützung zu allen Fragen und Herausforderungen rund um die Geburt.
Die Aufsuchende Elternhilfe ist als Frühe Hilfe im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz etabliert und stellt ein präventives Angebot in der Schnittstelle von Jugendschutz und Gesundheit dar.
Weitere konkrete Ziele der Aufsuchenden Elternhilfe sind:
- Stabilisierung der Lebenssituation
- Stärkung der Selbsthilfepotenziale der Mutter bzw. Eltern auch durch Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen
- Vermittlung von Kenntnissen über die kindlichen Entwicklungsphasen und Verständnis für die Bedürfnisse des Kindes
- Befähigung zur Pflege, Versorgung und Erziehung des Kindes
- Förderung einer angemessenen Lebensführung mit dem Kind
Das Angebot der Aufsuchenden Elternhilfe orientiert sich an den konkreten Bedürfnissen und Wünschen der Schwangeren bzw. der werdenden Eltern und wird daher individuell geplant.
Das Leistungsangebot umfasst dabei vor allem folgende Bereiche:
- Klärung aller Fragen rund um die Schwangerschaft
- Unterstützung bei der Vorbereitung der Geburt
- Enge Kooperation mit der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger
- Vorbereitung des Zusammenlebens mit dem Kind
- Gesundheitsvorsorge für das Kind
- Förderung des positiven Aufbaus der Mutter-Kind-Bindung
- Stärkung der lebenspraktischen Fähigkeiten
- Beratung zur finanziellen Situation
- Begleitung bei Behördengängen und Antragstellungen
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Vermittlung in weitere Angebote und unterstützende Hilfeformen nach konkreter Bedarfsklärung
- Emotionale Unterstützung und Stärkung
- Förderung der Paarebene
Unsere berufserfahrenen Teams setzen sich aus qualifizierten Sozialpädagogen*innen, Pädagogen*innen und Psychologen*innen zusammen, die über zusätzliche Qualifikationen und Ausbildungen wie z.B. systemische Familientherapeut*in, zertifizierte Kinderschutzfachkraft, Familienratkoordinator*in oder FuN-Trainer*innen verfügen. Sie verfügen darüber hinaus über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den komplexen Themenbereichen der Aufsuchenden Elternhilfe sowie in den Bereichen Geburt, Frühe Hilfen und frühkindliche Entwicklung.
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Supervision, kollegialer und fachlicher Beratung teil und nutzen interne Fortbildungsangebote sowie externe Weiterbildungsvmöglichkeiten, um sich fortlaufend zu qualifizieren.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gern ein erstes Kennenlernen.
Bereichsleitung Spandau
Roya Kam-Trinks
Posthausweg 5/7
13589 Berlin
Tel. 030-367 582 64
Fax 030-367 582 63
kam-trinks@trialog-berlin.de
Die Aufsuchende Elternhilfe wird nach § 16 SGB Vlll finanziert und von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie begleitet.