Ambulante Hilfen
Ambulante Hilfen für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene nach §§ 30, 35, 35a SGB VIII.
Die ambulanten sozialpädagogischen Angebote verfolgen das Ziel, den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in ihrem sozialen Umfeld die nötige Unterstützung zukommen zu lassen, um die jeweiligen Entwicklungsschritte eigenverantwortlich bewältigen zu können.
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer*in (§ 30 SGB VIII)
Der Erziehungsbeistand bzw. der/die Betreuungshelfer*in soll den Minderjährigen oder jungen Erwachsenen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und ihn auf dem Weg in die Verselbständigung in einem fremden Land und einer ihm fremden Kultur begleiten. Die sozialen, kognitiven oder emotionalen Fähigkeiten des jungen Menschen sollen gestärkt werden, um aktuelle Konfliktsituationen, Alltagsprobleme und Entwicklungskrisen zu bewältigen. Das soziale Umfeld wie Freundeskreis, Schule, Ausbildungsplatz, Vormund wird dabei einbezogen. Kernstück der Arbeit sind Beratungsgespräche.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (35 SGB VIII)
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung setzt häufig in einer Lebenssituation an, in der die stationäre Hilfe endet und in Form einer neuen Hilfe fortdauert. Sie ist daher besonders nachhaltig.
Geflüchtete Minderjährige oder junge Erwachsene erhalten in eigenem Wohnraum Unterstützung und können dort weiter an ihrer Zukunftsperspektive arbeiten und diese mit pädagogischer Hilfe umsetzen. Sie erhalten aber auch Unterstützung bei lebenspraktischen Dingen, wie Waschen, Kochen, Einkaufen und Behördengängen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist geprägt von einer individuellen und zielgerichteten Beziehungsgestaltung zwischen dem/der Betreuer*in und dem Jugendlichen. In der Regel ist diese Hilfe für ältere Jugendliche und junge Erwachsene geeignet, die schon ein hohes Maß an Selbständigkeit erlangt haben.
Unser multiprofessionelles Zuflucht Team setzt sich aus qualifizierten Sozialpädagogen*innen und therapeutischen Fachkräften zusammen. Sie verfügen sowohl über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen als auch über fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenzen.
Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Supervision, kollegialer und fachlicher Beratung teil und nutzen interne Fortbildungsangebote sowie externe Weiterbildungsmöglichkeiten, um sich fortlaufend zu qualifizieren.
Bereichsleitung Zuflucht
Ulrich Schnabel
Hannemannstrasse 73
12347 Berlin
Tel. 030-315 117 723 oder Mobil 0177-781 786 8
Fax 030-315 117 713
schnabel@trialog-berlin.de